Das Asylgesetz 2005 eröffnet Personen, die in Österreich Asyl oder subsidiären Schutz erhalten haben, die Möglichkeit, ihre im Herkunftsland oder in einem Drittstaat verbliebenen Ehepartner nachzuholen. In der Praxis scheitert eine solche Familienzusammenführung jedoch immer wieder an dem asylrechtlichen Angehörigenbegriff, welcher bei Ehegatten auf das Bestehen der Ehe im Herkunftsland abstellt. Angesichts der Judikatur des EGMR, etwa in der Sache Hode und Abdi gg das Vereinigte Königreich, stellt sich die Frage, ob dieses Kriterium als konform mit den Garantien der EMRK anzusehen ist.

