Das Recht auf Asyl gem Art 18 Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist ein Artikel der Grundrechtecharta, der im Bereich des Asylrechts relevanter nicht sein könnte. Da die Bestimmung ausschließlich aus Verweisen besteht, gilt es in diesem Beitrag ihre genaue Dimension zu erfassen und eine mögliche Ausgestaltung als subjektives Recht näher zu durchleuchten.
I. Einleitung
Artikel 18 lautet:

