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Begründung des Sicherungsbedarfs im Anwendungsbereich des § 76a Abs 2a FPG; Entscheidungsrelevanz einer behaupteten psychischen Erkrankung

RechtsprechungmigraLex 2014, 25 Heft 1 v. 15.3.2014

1. Für sich genommen stellen mangelnde berufliche und soziale Integration im Fall eines noch nicht lange in Österreich aufhältigen Asylwerbers kein tragfähiges Argument für das Bestehen eines Sicherungsbedarfs hinsichtlich der Verhängung von Schubhaft dar.

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