1. Weder die Teilnahme an Boxwettkämpfen im Ausland noch die Möglichkeit von Einkaufsreisen begründen ein Interesse der Republik an der Ausstellung eines Fremdenpasses.
1. Weder die Teilnahme an Boxwettkämpfen im Ausland noch die Möglichkeit von Einkaufsreisen begründen ein Interesse der Republik an der Ausstellung eines Fremdenpasses.
