Spätestens seit dem Urteil Rottmann ist deutlich, dass der Europäische Gerichtshof auch das mitgliedstaatliche Staatsbürgerschaftsrecht an den Vorgaben des Unionsrechts messen wird. Bei Verlust der Unionsbürgerschaft sind im mitgliedstaatlichen Staatsbürgerschaftsrecht nicht nur die allgemeinen Rechtsgrundsätze des Unionsrechts, sondern auch die Grundrechtecharta zu beachten. Der vorliegende Beitrag untersucht daher die Einwirkungen des Unionsrechts auf das mitgliedstaatliche Staatsbürgerschaftsrecht, insbesondere am Beispiel der österreichischen Rechtslage.

