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Gemeinde – keine Antragsberechtigung nach IFG

InformationsfreiheittRechtsprechungMedien und Recht 2026, 81 Heft 2 v. 15.5.2026

BVwG 05.03.2026, w203 2334713-1

Deskriptoren: Informationsfreiheitsgesetz, Gemeinde als Antragstellerin nach IFG

§§ 7, 11 IFG; Art 22a Abs 2 B-VG

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