1. Einleitung, Rechtsgrundlagen und Historie*
Die Rechtsgrundlagen des Leistungsschutzrechts des Tonträgerherstellers finden sich in internationalen Abkommen1), im Unionsrecht2) sowie im nationalen Recht3). Die letzten materiellrechtlichen Änderungen erfolgten durch die sog. "Info-Richtlinie4)" aus dem Jahr 2001 (und somit vor ca 25 Jahren). Seitdem ist viel geschehen, insbesondere hat sich die Art und Weise wie Musik produziert, vertrieben und vermarktet wird, grundlegend geändert. Durch die Änderungs-Richtlinie 20115) zur Schutzdauer-Richtlinie (1993 bzw 2006), umgesetzt in Österreich durch die UrhG-Novelle 2013, erfolgte eine von den Major-Labels6) auf europäischer Ebene initiierte und interessenpolitisch durchgesetzte Verlängerung der Schutzfrist von 50 auf 70 Jahre7) ("Lex Beatles") und damit eine mehr als fragwürdige Verschiebung des Verhältnisses Urheberrecht vs (wirtschaftlich/organisatorisch begründetem) Leistungsschutzrecht.

