OGH 11.03.2024, 15 Os 12/24i
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Graz, 5 Hv 20/23t; OLG Graz 21.12.2023, 8 Bs 158/23f; Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes)
§§ 33 Abs 2, 34 Abs 3 MedienG
Die Einziehung in einem selbständigen Verfahren nach § 33 Abs 2 MedienG – und damit die Antragstellung zur Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37 MedienG – ist selbst dann noch möglich, wenn die Strafbarkeit des Medieninhaltsdelikts bereits verjährt ist.