OLG Wien 23.04.2024, 17 Bs 89/24y(Vorinstanz: LG Eisenstadt 22.02.2024, 12 Hv 12/24d)
1. Zieht der von einer ehrenrührigen Veröffentlichung betroffene Beamte seine Ermächtigung zur Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft vor endgültigem Rücktritt der Staatsanwaltschaft von der Verfolgung zurück, ist der Betroffene zur Erhebung einer Privatanklage legitimiert.