OLG Wien 19.02.2024, 18 Bs 18/24i (Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 02.01.2024, 116 Hv 14/23p)
§§ § 111 Abs 1 und 2, 117 Abs 2 und Abs 4 StGB; § 37 MedienG; Art 4 des 7. ZPEMRK; § 17 Abs 1 StPO
1. Zufolge § 37 Abs 1 MedienG hat das Gericht die Veröffentlichung einer kurzen Mitteilung über das eingeleitete Verfahren anzuordnen, wenn anzunehmen ist, dass der objektive Tatbestand eines Medieninhaltsdelikts hergestellt worden ist. Die Entscheidung darüber hat aufgrund der Aktenlage zu erfolgen; es reicht einfache Wahrscheinlichkeit.