OLG Wien 08.02.2024, 18 Bs 270/23x (Vorinstanz: LG Wiener Neustadt 13.09.2023, 31 HR 255/23a)
§ 111 Abs 1 und 2 StGB; §§ 68 Abs 1, 106 Abs 1 StPO
1. Privatbeteiligte und Privatankläger sind zur Akteneinsicht berechtigt, soweit ihre Interessen betroffen sind. Neben rechtlichen kommen dafür auch wirtschaftliche Interessen in Betracht.