1. Einführung
Mit der Verordnung (EU) 2022/2065 ,1) dem sog. "Digital Services Act" (DSA), reagierte die Europäische Union (EU) auf den Bedarf an einer einheitlichen und zeitgemäßen unionsrechtlichen Regulierung digitaler Vermittlungsdienste2). Diese Notwendigkeit ergab sich insbes aus der jüngeren Praxis mehrerer Mitgliedstaaten, die Erbringung der – überwiegend international ausgerichteten und grenzüberschreitend tätigen – Vermittlungsdienste durch eigenständige nationale Regelungsregime zu erfassen und einzuhegen; das österreichische Kommunikationsplattformen-Gesetz mit seinen vielfältigen Pflichten für Diensteanbieter ist ein plakatives Beispiel dafür.3) Dabei geht es dem nationalen Gesetzgeber vor allem darum, gegen die Verbreitung problematischer Inhalte wie der "Hass-im-Netz"-Delikte vorzugehen, die als gesamtgesellschaftliches Risiko gesehen werden.4)