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Der Digital Services Act und das Kommunikationsplattformen-Gesetz

PlattformenregulierungRA Dr. Stephan Denk, RAA Dr. Luca MischenskyMedien und Recht 2023, 128 Heft 3 v. 15.7.2023

1. Einführung

Mit der Verordnung (EU) 2022/2065 ,1)1)Verordnung (EU) 2022/2056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste), ABl L 277/2022, 1. dem sog. "Digital Services Act" (DSA), reagierte die Europäische Union (EU) auf den Bedarf an einer einheitlichen und zeitgemäßen unionsrechtlichen Regulierung digitaler Vermittlungsdienste2)2)Zu den Begrifflichkeiten siehe die Legaldefinition in Art 3 lit g DSA.. Diese Notwendigkeit ergab sich insbes aus der jüngeren Praxis mehrerer Mitgliedstaaten, die Erbringung der – überwiegend international ausgerichteten und grenzüberschreitend tätigen – Vermittlungsdienste durch eigenständige nationale Regelungsregime zu erfassen und einzuhegen; das österreichische Kommunikationsplattformen-Gesetz mit seinen vielfältigen Pflichten für Diensteanbieter ist ein plakatives Beispiel dafür.3)3)Zu nennen sind hier Deutschland mit dem "Netzwerkdurchsetzungsgesetz", Frankreich mit der "Loi visant à lutter contres les contenus haineux sur internet", Polen mit dem "projekt ustawy o ochronie wolności słowa w internetowych serwisach społecznościowych" und Dänemark mit dem "Lov om regulering af sociale medier". Dabei geht es dem nationalen Gesetzgeber vor allem darum, gegen die Verbreitung problematischer Inhalte wie der "Hass-im-Netz"-Delikte vorzugehen, die als gesamtgesellschaftliches Risiko gesehen werden.4)4)Die einzelnen nationalen Bestrebungen plakativ zusammenfassend: ErwG 2 DSA.

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