Prominente Persönlichkeiten sind beliebte Werbeträger. Daher liegt auch die Eintragung von deren Persönlichkeitsmerkmalen als Marke nahe. Der vorliegende Beitrag untersucht die vom OGH in der Entscheidung Hugo Portisch Journalistenpreis aufgestellten Beurteilungsmaßstäbe und unterzieht diese einer kritischen Wertung. Darüber hinaus befasst sich der Beitrag auch mit der persönlichkeitsrechtlichen Dimension dieser Thematik.