1. Einleitung
Das Kommunikationsplattformen-Gesetz (im Folgenden: KoPl-G)1) wird von der Politik als der zentrale öffentlich-rechtliche Bestandteil der aktuellen österreichischen Initiative zur Bekämpfung von Hass im Netz gesehen.2) In diesem Sinne verpflichtet das KoPl-G Anbieter von Kommunikationsplattformen (Dienste anbieter iSd § 2 Z 3 KoPl-G) insbesondere dazu, Möglichkeiten für Nutzer zur Meldung vermeintlich rechtswidriger Inhalte3) zu schaffen, solche Meldungen unverzüglich zu überprüfen und tatsächlich rechtswidrige Inhalte gegebenenfalls zu beseitigen (§ 1 Abs 1 KoPl- G). Seit dem Inkrafttreten des KoPl-G mit 01.01.2021 haben sich in der bisherigen Vollzugspraxis vermehrt öffentlich-rechtliche Fragen gestellt, auf die im Folgenden eingegangen wird. Der vorliegende Beitrag knüpft dabei an erste Analysen des KoPl-G4) an.