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Das Kommunikationsplattformen-Gesetz: eine öffentlichrechtliche Bestandsaufnahme

KommunikationsplattformenRA Dr. Stephan Denk, RAA Dr. Luca MischenskyMedien und Recht 2022, 140 Heft 3 v. 15.7.2022

1. Einleitung

Das Kommunikationsplattformen-Gesetz (im Folgenden: KoPl-G)1)1)Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz der Nutzer auf Kommunikationsplattformen (Kommunikationsplattformen-Gesetz – KoPl-G), BGBl I Nr. 2020/151. wird von der Politik als der zentrale öffentlich-rechtliche Bestandteil der aktuellen österreichischen Initiative zur Bekämpfung von Hass im Netz gesehen.2)2)Vgl dazu jüngst die Beantwortung der schriftlichen Anfrage 9817/J (XXVII.GP) durch die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend "Ein Jahr Kommunikationsplattformengesetz" (sic!) (9594/AB) einschließlich der Auskunft der KommAustria; abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_09594/index.shtml (abgerufen am 05.07.2022). In diesem Sinne verpflichtet das KoPl-G Anbieter von Kommunikationsplattformen (Dienste anbieter iSd § 2 Z 3 KoPl-G) insbesondere dazu, Möglichkeiten für Nutzer zur Meldung vermeintlich rechtswidriger Inhalte3)3)Was nach dem KoPl-G als rechtswidrig gilt, richtet sich nach der abschließenden Aufzählung von strafrechtlichen Tatbeständen in § 2 Z 8 KoPl-G. zu schaffen, solche Meldungen unverzüglich zu überprüfen und tatsächlich rechtswidrige Inhalte gegebenenfalls zu beseitigen (§ 1 Abs 1 KoPl- G). Seit dem Inkrafttreten des KoPl-G mit 01.01.2021 haben sich in der bisherigen Vollzugspraxis vermehrt öffentlich-rechtliche Fragen gestellt, auf die im Folgenden eingegangen wird. Der vorliegende Beitrag knüpft dabei an erste Analysen des KoPl-G4)4)Zu den Einschätzungen schon vor Inkrafttreten des KoPl-G siehe Lehofer, Gesetzespaket zu "Hass im Netz" in Begutachtung, ÖJZ 2020, 853; derselbe, Es wird Ernst mit den Gesetzen gegen Hass im Netz, ÖJZ 2020, 1053; Fischer/Kettemann/Rachinger, Ein sanfter Riesenbändiger – Potenzial und Probleme des Kommunikationsplattformen-Gesetz, ÖJZ 2020, 1064; zu den (ua öffentlich-rechtlichen) Einschätzungen nach Inkrafttreten des KoPl-G siehe Kresbach, Das neue Kommunikationsplattformen-Gesetz in Österreich, MR 2021, 11; Zeman, Das Kommunikationsplattformen-Gesetz im Clinch mit dem Unionsrecht, ÖJZ 2021, 511; Zankl/Knaipp, Hass im Netz: E-Commerce-rechtliche Probleme des KommunikationsplattformenG, ecolex 2021, 195; dieselben, Neues IT-Recht, ecolex 2021, 106; Achleitner, Illegale Inhalte und Internetgiganten: Ein neues E-Commerce-Recht für die EU – Eine erste Einschätzung unter besonderer Berücksichtigung des Kommunikationsplattformen-Gesetzes, ecolex 2021, 512; zu den (hier nicht behandelten) zivilrechtlichen Implikationen siehe Anderl/Woltran, Zivilrechtliche Aspekte des Hass-im-Netz-Pakets, ecolex 2021, 193; zu den (ebenfalls hier nicht behandelten) strafrechtlichen Implikationen kurz Kirchbacher, Zum strafrechtlichen Teil des geplanten Gesetzespakets gegen "Hass im Netz", ÖJZ 2020, 901. an.

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