OLG Wien 23.06.2021, 17 Bs 70/21z
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 03.12.2020, 113 Hv 92/20g) – Öffi-Securitys
§§ 6, 7a, 7b, 29 MedienG
1. § 29 MedienG schafft für Medieninhaber und Medienmitarbeiter ein Berufsprivileg: Ein Journalist, der in Erfüllung der in einer Demokratie als wichtig angesehene Funktion nach gründlicher Recherche über eine für die Öffentlichkeit relevante Information aus verlässlicher Quelle berichtet, soll dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden können.