vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Preisgabe der Intimsphäre durch den Betroffenen

MedienrechtRechtsprechungPeter ZöchbauerMedien und Recht 2021, 118 Heft 3 v. 15.7.2021

OLG Wien 21.04.2021, 17 Bs 66/21m
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 26.01.2021, 93 Hv 45/20y) – Potenzmittel I

§ 7 MedienG

1. Zur Intimsphäre eines Menschen zählen seine körperlichen Befindlichkeiten (Gesundheitszustand, Krankenbehandlung usw) sowie sein Sexualleben. Wer aber selbst bestimmte Informationen aus seinem Privatleben bewusst an die Öffentlichkeit trägt, hat seinen höchstpersönlichen Lebensbereich verlassen. Auf den Ausschlussgrund der vermuteten Zustimmung zur Veröffentlichung kommt es dann nicht mehr an.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!