OLG Wien 18.03.2021, 18 Bs 303/20w
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 21.07.2020, 093 Hv 3/20x) – Hitlergruß
§§ 111 StGB; §§ 6 ff MedienG
1. Die Beurteilung des Bedeutungsinhalts einer Textpassage ist eine Tatfrage. Dabei kommt es auf den Gesamtzusammenhang der damit inhaltlich in Konnex stehenden Ausführungen an. Wenn mehrere Auslegungsmöglichkeiten nicht ausgeschlossen sind, so ist – dem Grundsatz "in dubio pro reo" folgend – von der für den Angeklagten günstigsten Variante auszugehen.