OGH 26.09.2018, 15 Os 96/18h
(LG f Strafsachen Graz 16.01.2018, 5 Hv 49/17y; OLG Graz 09.05.2018, 9 Bs 104/18i) – Judo-Olympiasieger
§ 7 MedienG; Art 8 und 10 EMRK
1. Die Veröffentlichung eines sichtlich im privaten Bereich aufgenommenen und den festgenommenen Antragsteller lediglich mit Unterwäsche bekleidet zeigenden Bildnisses verletzt den höchstpersönlichen Lebensbereich. Sie ist geeignet, ihn in der Öffentlichkeit bloßzustellen.