OLG Linz 08.08.2016, 8 Bs 138/16z
(LG Linz 05.07.2016, 24 Hv 12/16v)
§§ 111, 115 StGB; §§ 6, 37 MedienG; Art 10 EMRK
1. Sobald dem Gericht ein Antrag auf Anordnung einer Mitteilung nach § 37 MedienG vorliegt, hat es anhand des zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Prozessstoffs eine Prognose zu treffen, ob das Verfahren das Vorliegen des objektiven Tatbestands eines Medieninhaltsdelikts ergeben wird.