Mittlerweile hat sich eine Rechtsprechung zu § 4b ORF-G herausgebildet, die zwar zu einer Vielzahl von Fragen noch nicht höchstgerichtlich abgesichert ist, aber dennoch eine Bestandsaufnahme und Kritik ermöglicht. Der Beitrag befasst sich mit dem Regelungszweck der Bestimmungen über das Sport-Spartenprogramm des ORF, den zwischenzeitig eingetretenen gesetzlichen Änderungen und der Entscheidungspraxis.