I. Ghostwriting
Dem Phänomen des Ghostwriters – der diskret im Verborgenen für jemand anderen ein Werk verfasst – kommt in der Praxis nicht zu unterschätzende Bedeutung zu. Seine "Unsichtbarkeit" verursacht allerdings eine Reihe rechtlicher Probleme. So stellt sich etwa die Frage nach der Zulässigkeit der verschiedenen Erscheinungsformen von Ghostwriting, da hier Einschränkungen der Privatautonomie durch zwingende Vorschriften des Urheber-, Wettbewerbs-, Studien- und Strafrechts bestehen können (vgl II.). In den Fällen zulässigen Ghostwritings ist zu prüfen, wie der Vertrag zwischen dem Ghostwriter und seinem Vertragspartner,1) der das Werk veröffentlichen soll, innerhalb zwingender rechtlicher Rahmenbedingungen ausgestaltet werden kann, um den Interessen der Parteien möglichst umfassend Rechnung zu tragen (vgl III.).