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Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Ghostwriter-Verträgen

UrheberrechtMMag. Sebastian Brehm, LL.M.Medien und Recht 2015, 303 Heft 6 v. 15.12.2015

I. Ghostwriting

Dem Phänomen des Ghostwriters – der diskret im Verborgenen für jemand anderen ein Werk verfasst – kommt in der Praxis nicht zu unterschätzende Bedeutung zu. Seine "Unsichtbarkeit" verursacht allerdings eine Reihe rechtlicher Probleme. So stellt sich etwa die Frage nach der Zulässigkeit der verschiedenen Erscheinungsformen von Ghostwriting, da hier Einschränkungen der Privatautonomie durch zwingende Vorschriften des Urheber-, Wettbewerbs-, Studien- und Strafrechts bestehen können (vgl II.). In den Fällen zulässigen Ghostwritings ist zu prüfen, wie der Vertrag zwischen dem Ghostwriter und seinem Vertragspartner,1)1)Unter dem Begriff "Vertragspartner" ist im Folgenden immer der Vertragspartner des Ghostwriters zu verstehen ("Auftraggeber", "Besteller"). Dieser kann, muss aber nicht mit dem "Namensträger" ident sein, unter dessen Namen das Werk veröffentlicht wird. der das Werk veröffentlichen soll, innerhalb zwingender rechtlicher Rahmenbedingungen ausgestaltet werden kann, um den Interessen der Parteien möglichst umfassend Rechnung zu tragen (vgl III.).

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