OLG Wien 27.08.2014, 17 Bs 25/14x
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 22.10.2013, 112 Hv 66/13s)
§§ 6, 7 MedienG; § 111 StGB; § 281 Abs 1 Z 4 StPO
1. Die Behauptung, jemand würde in einem Porno-Film mitwirken, läuft der herrschenden Vorstellung vom moralischen Richtigen in einem Maße zuwider, dass die soziale Wertschätzung des Betroffenen darunter zu leiden hat. Eine derartige Veröffentlichung ist daher § 6 Abs 1 MedienG zu unterstellen.