OLG Wien 15.01.2014, 17 Bs 378/13g
(Erstinstanz: LG für Strafsachen Wien 29.08.2013, 113 Hv 55/13-7)
§ 6 Abs 1 und Abs 2 Z 3a MedienG
Die gebotene "Sorgfalt" iS des § 6 Abs 2 Z 3a MedienG ist jedenfalls dann verletzt, wenn der rechtswidrige Inhalt nicht unverzüglich entfernt wird, obwohl darauf aufmerksam gemacht wurde. Unverzüglichkeit liegt bloß dann vor, wenn die Entfernung ohne schuldhaftes Zögern erfolgt.