Mit der Einrichtung des Bundesverwaltungsgerichts wird ab 1. Jänner 2014 der Rechtszug gegen Entscheidungen der KommAustria in Rundfunkangelegenheiten (ORF-G, AMD-G, PrR-G) an das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gehen. Der Bundeskommunikationssenat beendet seine Tätigkeit mit 31.12.2013, bei ihm anhängige Verfahren gehen auf das Bundesverwaltungsgericht über. Das BVerwG entscheidet in diesen Angelegenheiten durch Senat in der Sache selbst.