YouTube und die Verwertungsgesellschaften AKM und austro mechana (AUME) haben im September 2013 eine Einigung über die Lizenzierung von Musikrechten im Zusammenhang mit Videos, die auf YouTube bereitgestellt werden, erzielt. Damit werden die von der AKM und AUME vertretenen Urheber einen Anteil an den Werbeerlösen, die mit YouTube-Videos in Österreich erzielt werden, erhalten. Urheberrechtlich ist der Abruf von YouTube-Videos in Form von Streams als Zurverfügungstellen gemäß § 18a UrhG, das vom Wahrnehmungsvertrag der AKM/AUME mitumfasst ist, einzuordnen,