OLG Wien 24.07.2013, 17 Bs 61/13i
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 20.09.2012, 093 Hv 70/12p) - Märchenerzählerin
§§ 111, 114 Abs 1 StGB; § 9 Abs 1 RAO
1. Die Behauptung, jemand sei ein "Märchenerzähler" im Zusammenhang mit seiner Eigenschaft als möglicher Zeuge beinhaltet, dass seine Aussagen lügenhaft seien, wodurch der objektive Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt ist.