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Bericht über homoerotische Beziehungen an einem Priesterseminar - Veröffentlichung intimer Fotos

MedienrechtRechtsprechungDr.in Maria Windhager, Dr. Michael WukoschitzMedien und Recht 2013, 216 Heft 5 v. 20.9.2013

EGMR 4. Dezember 2012, Rs Rothegg Österreich, Bsw 6490/07

Art 8, 10 EMRK; §§ 6, 7 MedienG; § 78 UrhG

1. Der Begriff "Privatleben" iS des Art 8 EMRK betrifft sämtliche Aspekte in Bezug auf die Identität einer Person, wie ihren Namen, ihre Abbildungen oder die körperliche und seelische Unversehrtheit.

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