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Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs - Bloßstellung

MedienrechtRechtsprechungMedien und Recht 2013, 213 Heft 5 v. 20.9.2013

OLG Wien 24.07.2013, 17 Bs 176/13a
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 14.02.2013, 093 Hv 3/13m) - Ex-Miss-Austria II

1. Mit wem eine Person eine (sexuelle) Beziehung unterhält, betrifft seine Intimsphäre und ist dem höchstpersönlichen Lebensbereich zuzurechnen.

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