1. Einleitung
Das Anliegen der Europäischen Kommission, einen gemeinsamen Rechtsrahmen im Bereich der kollektiven Rechtewahrnehmung zu schaffen, ist nicht neu. Ihre Überlegungen flossen zuletzt in die "Digitale Agenda für Europa"1) und die Strategie Europa 2020 für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum2) ein und bilden nun auch den Hintergrund des vorliegenden Richtlinienvorschlags über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken im Binnenmarkt vom 11. Juli 20123).