vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Google haftet für die Auswahl der Ergänzungsvorschläge bei Suchanfragen

PersönlichkeitsschutzRechtsprechungMedien und Recht 2013, 121 Heft 3 v. 20.7.2013

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Mai 2013, VI ZR 269/12 (OLG Köln, LG Köln)

Amtliche Leitsätze des BGH:

a) Nimmt ein Betroffener den Betreiber einer Internet-Suchmaschine mit Suchwortergänzungsfunktion auf Unterlassung der Ergänzung persönlichkeitsrechtsverletzender Begriffe bei Eingabe des Namens des Betroffenen in Anspruch, setzt die Haftung des Betreibers die Verletzung zumutbarer Prüfpflichten voraus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!