vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Haftung des Anschlussinhabers für Bezahldienste am Handy

IT-RechtMag. Thomas DamaMedien und Recht 2013, 39 Heft 1 v. 20.3.2013

Die Möglichkeit, Waren und Dienstleistungen über Mobilfunk-Endgeräte zu beziehen und über die Mobilfunkrechnung zu bezahlen, erfreut sich stetig zunehmender Beliebtheit. Neben typischen Mehrwertdiensten iSd KEM-V 20091)1)Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009, BGBl II Nr 212/2009 idgF. sind es vor allem mehrwertdienstähnliche Services - meist als WAP-Billing2)2)Das Wireless Application Protocol (WAP) bezeichnet eine Sammlung von Techniken und Protokollen, deren Zielsetzung es ist, Internetinhalte für die langsamere Übertragungsrate und die längeren Antwortzeiten im Mobilfunk sowie für die kleinen Displays der Mobiltelefone verfügbar zu machen. Die primäre Aufgabe bei WAP besteht darin, wegen der geringen Displaykapazitäten und Rechenleistung von WAP-Clients die Menge der zu übertragenden Daten zu reduzieren und zugleich bei der Codierung der Internetinhalte die offene Struktur und Lesbarkeit beizubehalten. Oftmals werden allerdings auch Contentdienste zwar als "WAP-Dienste" bezeichnet, tatsächlich jedoch über eine herkömmliche Internetverbindung initiiert bzw. erbracht., VAS-Services3)3)Unter VAS-Billing ("Value Added Services Billing") wird eine in die Verrechnungssysteme von Mobilfunkbetreibern integrierte Software zur Abrechnung und Zahlungsautorisierung von mobilen Inhalten verstanden. Bei diesem System bestätigt der Nutzer die Zahlung gegenüber seinem Mobilfunkbetreiber, die endgültige Abrechnung wird dann direkt auf der Mobilfunkrechnung ausgewiesen. oder Content-Dienste bezeichnet -, die verstärkt in Anspruch genommen werden. Dies hat auch bereits zu einer erhöhten Zahl einschlägiger Anfragen und Beschwerden bei der Schlichtungsstelle der Rundfunk- und Telekomregulierungs-GmbH (RTR-GmbH) geführt4)4)vgl. dazu "Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle 2011", 79, abrufbar unter http://www.rtr.at/de/komp/STR_Bericht2011/STR-Bericht2011.pdf . Für derartige Dienste bestehen - anders als für Mehrwertdienste - keine spezifischen telekommunikationsrechtlichen Regelungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!