vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ein Leistungsschutzrecht für Verleger

UrheberrechtMedien und Recht 2013, 28 Heft 1 v. 20.3.2013

Am 1. März 2013 hat der Deutsche Bundestag mit einer Novelle zum Urheberrechtsgesetz ein auf Onlinenutzungen beschränktes Leistungsschutzrecht für Verleger beschlossen, mit dem der Schutz von Presseerzeugnissen im Internet verbessert werden soll. Danach wird ein neuer § 87f UrhG eingeführt, der wie folgt lautet:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!