OLG Wien 13.12.2012, 18 Bs 414/12g
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 27.06.2012, 095 Hv 70/12b)
§ 10 MedienG
1. Für eine nachträgliche Mitteilung "erforderlich" iS des § 10 Abs 3 MedienG ist eine knappe Zusammenfassung des ursprünglichen Berichts und die Erläuterung des Ausgangs des Strafverfahrens. Darüber hinausgehende Darstellungen verstoßen gegen das Knappheitsgebot.