Eltern haften grundsätzlich nicht für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt, so lautet der Tenor der BGH-Entscheidung vom 15.11.2012 - I ZR 74/12 - Morpheus (lt Pressemitteilung vom selben Tag).