Der BGH hat mit dem Urteil vom 13.12.2012 - I ZR 217/10 - MOST-Pralinen - seine Rechtsprechung zur Zulässigkeit des Keyword-Advertising, bei dem Internetnutzern anhand eines mit der Marke identischen oder verwechselbaren Schlüsselworts die Werbung eines Dritten angezeigt wird, bestätigt und präzisiert.