OLG Wien 18.04.2012, 18 Bs 167/12h
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 29.03.2012, 91 Hv 28/12x) - Liebeshoroskop
§ 7 MedienG
1. Das Tatbestandsmerkmal des höchstpersönlichen Lebens bereiches umfasst vor allem das Leben in der Familie, die Gesundheitssphäre und das Sexualleben. Voraussetzung für den genannten Anspruch ist weiters, dass die Erörterung oder Darstellung des höchstpersönlichen Lebensbereiches in einer Weise erfolgt, die geeignet ist, den Betroffenen in der Öffentlichkeit bloßzustellen. Auf eine tatsächlich eingetretene Ansehensminderung oder Gefährdung des Rufes des Betroffenen kommt es aber nicht an.