Mit dem Tode erlischt die Persönlichkeit des Menschen. Die daran geknüpften Persönlichkeitsrechte sind als höchstpersönliche Rechte unvererblich. Unter Persönlichkeitsrechten versteht man subjektive Rechte nicht-vermögensrechtlicher Natur, die untrennbar mit der (physischen oder juristischen) Person verbunden, unübertragbar und unverzichtbar sind. Sie dienen dem Schutz der Person in Bezug auf bestimmte Rechtsgüter, zB dem Recht auf Ehre, auf körperliche Unversehrtheit, auf Freiheit, auf das eigene Bild, auf den Namen, auf den höchstpersönlichen Lebensbereich (insbesondere Intimsphäre), aber auch auf Achtung des wirtschaftlichen Rufes1).