Am 22.11.2011 trat die bislang umfangreichste Novelle1) des Telekommunikationsgesetzes 20032) in Kraft. Die Novelle dient der Umsetzung des EU-Telekompakets3) aus dem Jahr 2009 und brachte auch praktisch wichtige Änderungen im Bereich der Leitungs- und Mitbenutzungsrechte (2. Abschnitt des TKG) mit sich.