VwGH 26.01.2010, GZ 2008/08/0034 (belangte Behörde: BMin f Soziales und Konsumentenschutz, Bescheid v. 21.12.2007, BMSK-321665/0001-II/A/3/2007)
§ 4 Abs 4 ASVG
Die Einordnung eines Beschäftigungsverhältnisses im Hinblick auf § 4 Abs 4 ASVG (freier Dienstvertrag) ist - sofern der Parteiwille nicht in einem mit den tatsächlichen Umständen der Leistungserbringung übereinstimmenden schriftlichen Vertrag dokumentiert ist - aus den sonstigen Umständen, insbesondere auch aus mündlichen Nebenabreden des Vertragsverhältnisses in Verbindung mit dessen tatsächlicher Durchführung zu erschließen.