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Exekutive Übertragung einer .com-Domain

E-Commerce-RechtRechtsprechungRA Mag. Michael PilzMedien und Recht 2011, 216 Heft 4 v. 20.8.2011

OGH 19.01.2011, 3 Ob 210/10v
(Vorinstanzen: LG für ZRS Graz 16.08.2010 4 R 218/10y; BG Voitsberg 01.06.2010, 8 E 1093/10b) - taurusrubens.com

Deskriptoren: Domain, Übertragung, vertretbare Handlung, unvertretbare Handlung, Willenserklärung, Exekutionstitel

1. Die Anordnungen der EO über die verschiedenen Exekutionsarten sind zwingendes Recht und unterliegen nicht der Parteienverfügung. Es gibt kein Wahlrecht, weshalb sich bei Willenserklärungen wegen der Erklärungsfiktion des § 367 EO die Vollstreckung erübrigt.

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