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Zeitpunkt der Veröffentlichung der Gegendarstellung - Auflagenschwankungen

MedienrechtRechtsprechungDr. Werner Röggla, Dr. Peter ZöchbauerMedien und Recht 2011, 119 Heft 3 v. 20.6.2011

OLG Wien 15.02.2011, 17 Bs 21/11d(Vorinstanz: LG für Strafsachen Wien 06.01.2011, 95 Hv 104/10z)

§§ 13 Abs 1 und Abs 2, 17 Abs 3 MedienG

1. Nach § 13 Abs 3 MedienG ist die Gegendarstellung so zu veröffentlichen, dass ihre Wiedergabe den gleichen Veröffentlichungswert wie die Primärveröffentlichung hat. Erscheint das periodische Medium in mehreren Ausgaben, so hat die Veröffentlichung in den Ausgaben zu erfolgen, in denen die Tatsachenmitteilung, auf die sie sich bezieht, verbreitet worden ist.

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