OGH 16.12.2010, 13 Os 130/10g, 13 Os 136/10i
(Vorinstanzen: OLG Wien 03.09.2010, 21 Bs 242/10g; LG Wr Neustadt 16.07.2010, 31 HR 63/10x) - Am Schauplatz - Am rechten Rand
Art 10 EMRK; § 31 MedienG; §§ 112, 144 Abs 3, 363a StPO
1. Die Sicherstellung des von einem Medium recherchierten Materials stellt einen Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit der Meinungsäußerung nach Art 10 Abs 1 EMRK dar, ist doch der Schutz der Vertraulichkeit journalistischer Quellen eine der Grundbedingungen der Pressfreiheit. Die öffentliche Wahrnehmbarkeit eines Geschehens schließt darin enthaltene Informtionen nicht vom Schutz der Vertraulichkeit journalistischer Quellen aus. Auch die beabsichtigte Veröffentlichung einer Mitteilung ändert nichts an deren Schutz durch das Redaktionsgeheimnis.