OLG Wien 16.12.2009, 18 Bs 359/09i
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 07.07.2009, 113 Hv 23/09v)
§ 111 StGB; §§ 6, 7a, 7b MedienG
1. Wird jemandem Subventionsbetrug vorgeworfen, so besteht ein massiver Zusammenhang des entsprechenden Strafverfahrens mit dem öffentlichen Leben und einem berechtigten Interesse der Öffentlichkeit, wer die Personen sind, die letztlich zum Nachteil des Steuerzahlers einen Betrug begangen haben sollen. Dann ist die Preisgabe der Identität der Verdächtigen jedenfalls dann zulässig, wenn die Identität nur einem verhältnismäßig kleinen Personenkreis bekannt wurde und es zu keiner unverhältnismäßigen Beeinträchtigung des Fortkommens der Antragsteller gekommen ist.