Der deutsche Bundesgerichtshof hat mit einem Vorabentscheidungsersuchen - Beschluss vom 10.11.2009 - VI ZR 217/08 - dem EuGH die Frage der Zuständigkeit und des anzuwendenden Rechts bei Persönlichkeitsverletzungen im Internet vorgelegt.
Der deutsche Bundesgerichtshof hat mit einem Vorabentscheidungsersuchen - Beschluss vom 10.11.2009 - VI ZR 217/08 - dem EuGH die Frage der Zuständigkeit und des anzuwendenden Rechts bei Persönlichkeitsverletzungen im Internet vorgelegt.