OLG Wien 27.05.2009, 17 Bs 15/09v
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 17.10.2008, 093 Hv 50/08s)
§§ 11, 13 MedienG
Die freiwillige Veröffentlichung einer Gegendarstellung schließt im gerichtlichen Gegendarstellungsverfahren (das eingeleitet wurde, da der Antragsteller die nicht gehörige Veröffentlichung behauptet) die Erhebung von Einwendungen, die darauf abzielen, dass die Gegendarstellung nicht zur Veröffentlichung aufzutragen ist (zB Verletzung des Knappheitsgebotes, mangelnde Kontradiktion, Unwahrheit) nicht aus.