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Höchstpersönlicher Lebensbereich - Handeln im öffentlichen Raum

MedienrechtRechtsprechungDr. Peter Zöchbauer , Dr. Thomas HöhneMedien und Recht 2008, 136 Heft 3 v. 20.6.2008

OLG Wien 05.05.2008, 18 Bs 86/08s
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 18.12.2008, 2 Hv 102/07d) - Kampusch/Discothek II

§ 7 MedienG

Der Begriff „höchstpersönlicher Lebensbereich“ in § 7 MedienG ist korrelierend zu jenem des „Bloßstellens“ insofern enger zu fassen, als nicht das gesamte Privat- und Familienleben eines Menschen umfasst wird, sondern nur jene Angelegenheiten, deren Kenntnisnahme durch Außenstehende die persönliche Integrität im besonderen Maße berührt.

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