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Beweis des Zugangs eines E-Mails

InternetrechtMedien und Recht 2008, 176 Heft 3 v. 20.6.2008

OGH 29.11.2007, 2 Ob 108/07g
(Vorinstanzen: OLG Linz 02.042007, 6 R 215/06i-37; LG Linz 10.10.2006, 3 Cg 157/04z-32)

§ 12 ECG, § 862a ABGB

Ein E-Mail ist für den Empfänger in dem Zeitpunkt abrufbar, in dem es in seiner E-Mail-Box eingelangt und gespeichert ist und am Bildschirm angezeigt oder ausgedruckt werden kann, das heißt, sobald ein Abruf durch den Empfänger möglich ist.

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