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Identitätsschutz - Fachpublikation

MedienrechtRechtsprechungDr. Werner Röggla , Dr. Peter ZöchbauerMedien und Recht 2007, 369 Heft 7 v. 20.12.2007

OLG Linz 04.12.2007, 8 Bs 372/07y
(Vorinstanz: LG Salzburg 08.05.2007, 41 Hv 1/07i)

§ 7a MedienG

1. Erwachsene, die eines Verbrechens verdächtigt oderwegen eines solchen verurteilt worden sind, kommt Identitätsschutz gemäß § 7a MedienG nur zu, wenn durch die Preisgabe ihrer Identität ihr Fortkommen unter Bedacht-nahme auf die Umstände der Tat sowie deren Verfolgung und Bestrafung unverhältnismäßig beeinträchtigt würde. Bei Prüfung dieser Frage ist ein strenger Maßstab anzulegen, wobei ein Anspruch nach § 7a MedienG umso eher zu verneinen ist, je fortgeschrittener das Verfahrensstadium und je gewichtiger die angelastete Straftat waren.

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