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Schutz der „Privatöffentlichkeit“

MedienrechtRechtsprechungPeter ZöchbauerMedien und Recht 2007, 306 Heft 6 v. 20.11.2007

OLG Wien 16.10.2007, 17 Bs 227/07t
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien, 25.07.2007, 92 Hv 102/07d) - Kampusch/Diskothek

§ 7 MedienG

Schutzgut des § 7 MedienG ist die Privatsphäre, zu der jedenfalls die Intimsphäre eines Menschen im engeren Sinn gehört, aber auch Gegebenheiten der „Privatöffentlichkeit“, sohin Berichte über privates Handeln in öffentlichen Räumen, also in abgegrenzten Bereichen, die eine gewisse Vertraulichkeit vermitteln und die bei objektiver Betrachtung nicht für die Anteilnahme einer unbegrenzten Öffentlichkeit bestimmt sind.

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